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FSC® - DAS ZERTIFIKAT FÜR NACHHALTIGKEIT

Zur Philosophie von Life Forestry gehört auch das Prinzip der schonenden und nachhaltigen Bewirtschaftung. Um dies zu unterstreichen und zu belegen lässt Life Forestry seine Plantagen nach strengen ökologisch-nachhaltigen und sozialen Kriterien bewirtschaften. Bereits 1986 ha wurden in Costa Rica vom FSC® (Forest Stewardship Council®) zertifiziert. (Lizenz Nummer FSC-C022827)

Der FSC® ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation zur Förderung verantwortungsvoller Waldwirtschaft. Unter anderem unterstützen zahlreiche Umweltschutzorganisationen und Gewerkschaften den FSC®. Auch Life Forestry bekennt sich zu den FSC®-Richtlinien.

Die 10 Prinzipien des FSC

1. Einhaltung der Gesetze und FSC® Prinzipien
Die Waldbewirtschaftung soll alle relevanten Gesetze des Landes sowie internationale Verträge und Abkommen, welche das Land unterzeichnet hat, respektieren und die Prinzipien und Kriterien des FSC® erfüllen.

2. Transparenz bei Besitzansprüchen, Landnutzungsrechten und Verantwortlichkeiten
Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an Land- und Forstressourcen sollen klar definiert, dokumentiert und rechtlich verankert sein.

3. Wahrung und Schutz der Rechte indigener Völker
Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte der indigenen Gruppen hinsichtlich Besitz, Nutzung und Bewirtschaftung von Land, Territorien und Ressourcen sind anzuerkennen und zu respektieren.

4. Partnerschaftliche Beziehungen zur lokalen Bevölkerung und Achtung der Arbeitnehmerrechte
Die Waldbewirtschaftung soll das soziale und ökonomische Wohlergehen der im Wald Beschäftigten und der lokalen Bevölkerung langfristig erhalten oder vergrößern.

5. Schonender Nutzen aus dem Walde
Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes, so dass sie langfristig wirtschaftlich tragbar wird und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann.
 

6. Aktiver Umweltschutz
Die Waldbewirtschaftung soll die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte, die Wasserressourcen, die Böden sowie einzigartige und empfindliche Ökosysteme und Landschaften erhalten und dadurch die ökologischen Funktionen und die Unversehrtheit des Waldes gewährleisten.

7. Nachprüfbarer Bewirtschaftungsplan
Ein für die Betriebsgröße und die Bewirtschaftungsintensität des Forstbetriebes angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden und zu aktualisieren. Es beschreibt deutlich die langfristigen Bewirtschaftungsziele und die Mittel zu deren Verwirklichung.

8. Aktive Kontrolle und Bewertung
Eine der Betriebsstruktur angemessene Dokumentation und Bewertung soll den Waldzustand, die Erträge der geernteten Waldprodukte, die Handels- und Verwertungskette, die Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie deren soziale und ökologische Auswirkungen feststellen.

9. Erhaltung von Wäldern mit hohem Schutzwert
Bewirtschaftungsmaßnahmen in Wäldern mit hohem Schutzwert sollen deren Merkmale erhalten oder vermehren. Diese Wälder betreffende Entscheidungen sollen immer im Sinne einer vorbeugenden Herangehensweise erwogen werden.

10. Nachhaltige Plantagenwirtschaft
Plantagen sind in Übereinstimmung mit den Prinzipien und Kriterien 1-9 und dem Prinzip 10 und seinen Kriterien zu bewirtschaften. Wenn Plantagen auch eine Reihe sozialer und ökonomischer Vorteile liefern und dazu beitragen können, den globalen Bedarf an Forstprodukten zu befriedigen, sollen sie doch die Bewirtschaftung von Naturwäldern ergänzen, den Druck auf diese reduzieren und ihre Wiederherstellung und Erhaltung fördern.